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Kinderfahrradsitz

Wer sich gerne an der frischen Luft bewegen möchte oder für kurze Strecken lieber umweltfreundlich zurücklegen möchte, der greift gerne zum Fahrrad. Wenn das Kind dabei sein soll, wird hierfür ein verkehrssicheres Transportmittel benötigt, sei es nun der Kinderfahrradsitz oder ein Kinderanhänger für das Fahrrad.

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Ein Kinderfahrradsitz, der fest am Fahrrad montiert ist und nur nach Bedarf abgenommen werden kann, ist dann besonders praktisch, wenn die Familie in einer Mietwohnung wohnt und das Fahrrad häufig aus dem Fahrradkeller geholt werden muss und dabei Stufen zu überwinden sind.
Bei der fachgerechten Montage vom Kinderfahrradsitz ist entweder ein Fahrradfachgeschäft aufzusuchen, um die sichere Anbringung auf jeden Fall zu gewährleisten oder die Montageanleitung genauestens zu befolgen. Auch passt nicht jeder Kinderfahrradsitz auf jedes Fahrradmodell. Daher sollte bei der Auswahl vom Kinderfahrradsitz unbedingt darauf geachtet werden, ob das Modell mit dem eigenen Fahrrad kompatibel ist.

Nicht nur für Kinderanhänger fürs Fahrrad, auch für Kinderfahrradsitze gibt es Sicherheitsstandards, die vom ADAC oder anderen, vergleichbaren Institutionen getestet und untersucht werden.
Angebracht werden kann ein Kindersitzfahrradsitz entweder am Fahrradlenker oder über dem Gepäckträger. Empfohlen wird die Montage der Kindersitze hinter dem Sattel, bzw. an der Sattelstande. So hat der Fahrer keine eingeschränkte Sicht sowie optimale Bewegungsfreiheit. Für das Kind bedeutet die dortige Anbringung einen zusätzlichen Schutz vor dem Fahrtwind.
Auf die Anbringung von zwei Kindersitzen gleichzeitig sollte aber verzichtet werden, da dies schnell zu einem Ungleichgewicht und somit zu erhöhter Sturzgefahr führen kann. Ein Kinderfahrradsitz eignet sich nur für ein Kind, das bereits alleine aufrecht sitzen und den Kopf halten kann. Beim Kauf des Kindersitzes sollte auf das ausgewiesene Alter und Gewicht vom Kind geachtet werden. Die meisten Kinderfahrradsitze sind für Kinder unter 6 Jahre und unter 22 kg ausgewiesen.

Ob man nun den Kinderfahrradsitz oder den Anhänger fürs Fahrrad nimmt, liegt allein in der Entscheidung der Eltern. Eine Vorschrift hierfür gibt es vom Gesetzgeber nicht. Allerdings gibt es Untersuchungen (z.B. von dem Allianz-Zentrum für Technik) darüber, dass die Gefahr von Stürzen und Unfällen bei Fahrradanhängern geringer ist als beim Kinderfahrradsitz.